Dieses Projekt wird durch die Senatorin für Wirtschaft, Arbeit und Europa aus Mitteln des Landes

und des Europäischen Sozialfonds Plus gefördert.



Was sind Innerbetriebliche Beschwerdestellen?

Ob groß, mittel oder klein – jeder Betrieb in Deutschland ist nach dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG) verpflichtet, eine Beschwerdestelle einzurichten.

Betroffene von Diskriminierung und Belästigung sollen so in ihren grundlegenden Rechten gestärkt werden.

Die vom Arbeitgeber eingesetzte Beschwerdestelle hat die Aufgabe, Beschwerden in Empfang zu nehmen, umfassend zu prüfen und der beschwerdeführenden Person das Ergebnis mitzuteilen. Sollte sich die Beschwerde als berechtigt erweisen, müssen schnellstmöglich (arbeitsrechtliche) Gegenmaßnahmen ergriffen werden. Und dies gilt nicht nur für Diskriminierungen oder Belästigungen, für die der Arbeitgeber selbst verantwortlich ist, sondern auch für all jene Fälle, die von Kolleg*innen, Geschäftspartner*innen oder Kund*innen ausgehen.

 

Einziger Haken: Bis heute kennen nur die wenigsten Menschen diese gesetzliche Vorschrift. Ein Phänomen, das selbst bei zahlreichen Großbetrieben anzutreffen ist. Vor diesem Hintergrund hat sich die ADA zusammen mit dem Bremer Netzwerk gegen Diskriminierung vorgenommen, das Instrument Innerbetrieblicher Beschwerdestellen der breiten Öffentlichkeit gegenüber bekannter zu machen. Ziel ist es, Arbeitgeber, Betriebs- und Personalrät*innen sowie Beschäftigte zu ermutigen bzw. in den Stand zu versetzen, in ihrem Betrieb für die Gründung einer solchen Beschwerdestelle aktiv zu werden.

Sie suchen Informationsmaterial?

Hier finden Sie grundlegende Informationen zum Thema Innerbetriebliche Beschwerdestellen. Gerne können Sie die Info-Broschüre "ABC zu Innerbetrieblichen Beschwerdestellen" auch kostenlos bei ADA bestellen. Zudem steht die Publikation auf dieser Website als Download bereit 

In der "Handreichungen zu Innerbetrieblichen Beschwerdestellen - gemäß des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes & weitere Materialien" werden auf 14 Seiten sämtliche Fragen rund um innerbetriebliche Beschwerdestellen ausführlich behandelt. Auch diese Publikation kann kostenlos bei ADA bestellt oder als PDF heruntergeladen werden. Beide Publikationen finden Sie hier.

 

Info-Kampagne

  • Bereits im Oktober 2014 hat ADA zusammen mit dem Bremer Netzwerk gegen Diskriminierung die umfängliche Handreichung zur Einrichtung innerbetrieblicher Beschwerdestellen veröffentlicht.
  • Mit einer Postkartenserie im August 2016 ist ADA mit der Thematik einmal mehr (nicht nur) an die Bremer Öffentlichkeit getreten. Mehr zur Kampagne und den zugrundeliegenden Argumenten finden Sie hier.
  • Im Sommer 2017 wurde der oben eingebettete Erklär-Film fertiggestellt. In diesem stellen wir das Instrument der Innerbetrieblichen Beschwerdestellen in 150 Sekunden kurz und bündig vor. ADA und Arbeit und Leben Bremen e.V. würden sich freuen, wenn der Film auf möglichst vielen Webseiten dokumentiert und in sozialen Medien weiterverbreitet würde. Also: Gerne Teilen!
  • Zwischen Dezember 2017 und März 2018 haben wir eine mehrsprachige Info-Kampagne in Bussen und Bahnen der BSAG durchgeführt. 

ARBEIT UND LEBEN BREMEN

5. Etage im DGB-Haus Bremen

Bahnhofsplatz 22-28
28195 Bremen

KONTAKT

Tel.: (0421) 960 89 14 für die Antidiskriminierungsberatung oder
Tel.: (0421) 960 89 19 für alle weiteren Anliegen.

Mail: info@ada-bremen.de

TELEFONISCHE SPRECHZEITEN

Mo. bis Do.: 10.00 bis 15.00 Uhr
Fr.: 10.00 bis 13.00 Uhr

 

 

Social Media

Folgen Sie uns auch gerne auf Facebook:
www.facebook.com/ADABremen