Dieses Projekt wird durch die Senatorin für Wirtschaft, Arbeit und Europa aus Mitteln des Landes

und des Europäischen Sozialfonds Plus gefördert.



Was ist Diskriminierung?

Diskriminierung betrifft verschiedene Menschen auf verschiedene Arten

Diskriminierung hat ganz verschiedene Gesichter – es ist daher hilfreich, folgende Unterscheidungen zu berücksichtigen:

  • Diskriminierungen können in völlig unterschiedlichen Lebensbereichen auftreten – beispielsweise bei der Wohnungssuche, in der Diskothek, am Arbeitsplatz, im Zug oder bei der Behörde.
  • Es sind unterschiedliche Gründe weshalb Menschen diskriminiert werden – insbesondere aufgrund ihres Geschlechts, ihrer Religion, ihrer Herkunft, ihrer Sprache, ihres Aussehens, ihrer sexuellen Orientierung, ihrer Behinderung, ihres Alters oder ihres Aufenthaltsstatus.
  • Manchmal werden Menschen auch wegen mehrerer Gründe gleichzeitig diskriminiert – beispielsweise werden Frauen mit Kopftuch nicht nur wegen ihrer Religion diskriminiert, häufig spielt auch ihr migrantischer Hintergrund eine Rolle. In einem solchen Fall sprechen Beratungsstellen von Mehrfachdiskriminierung.
  • Diskriminierung findet nur in Ausnahmefällen explizit statt, beispielsweise wenn ein Arbeitgeber offen mitteilt, dass er Gehörlose oder Frauen mit Kopftuch grundsätzlich nicht beschäftigen würde. Meistens ist es jedoch so, dass Diskriminierung versteckt bzw. subtil abläuft, was die Situation für die Betroffenen noch komplizierter macht. 

Formen von Diskriminierung

Wenn es um die konkrete Diskriminierung geht, unterscheiden Beratungs-stellen und Expert*innen normalerweise vier unterschiedliche Formen von Diskriminierung. Diese Unterscheidungen spielen für die konkrete Beratung jedoch keine wichtige Rolle:

Personale beziehungsweise individuelle Diskriminierung

Hierzu gehören Beleidigungen, Belästigungen oder Schikanen - unabhängig davon, ob sie absichtsvoll erfolgen oder Resultat unbewusster Vorurteile sind: Ein Mitarbeiter spricht zum Beispiel über einen Kollegen im Rollstuhl ausschließlich als "der Rolli" und macht in dessen Gegenwart gezielt Witze und abfällige Bemerkungen über Menschen mit Behinderungen.

Direkte beziehungsweise unmittelbare Diskriminierung

Eine unmittelbare Diskriminierung liegt vor, wenn jemand in einer vergleichbaren Situation schlechter behandelt wird als andere Personen:

Beispiel: Ein schwules Paar wird bei der Wohnungssuche abgelehnt. Laut Wohnungsvermieter könne dies den älteren Mietparteien nicht zugemutet werden.

Indirekte beziehungsweise mittelbare Diskriminierung

Von einer mittelbaren Diskriminierung wird gesprochen, wenn scheinbar neutrale Vorschriften für alle gelten, dabei aber bestimmte Personen Nachteile erleiden. Sie kann aus Unachtsamkeit resultieren, aber auch Ausdruck des Versuchs sein, eine gewollte Benachteiligung zu verschleiern.

Beispiel: In einer Stellenanzeige für Putzkräfte steht, dass die Bewerber*innen über perfekte Kenntnisse der deutschen Sprache verfügen müssten. Dadurch werden Bewerber*innen mit einer anderen Muttersprache indirekt ausgeschlossen.

Institutionelle beziehungsweise strukturelle Diskriminierung

Institutionelle Diskriminierung bezieht sich auf gesellschaftliche Phänomene, die zwar diskriminierend sind, für deren Zustandekommen jedoch nicht diskriminierendes Verhalten einzelner Personen oder Unternehmen verantwortlich gemacht werden kann.

Beispiele:

  • Der Umstand der geschlechtsspezifischen Lohndiskriminierung. Das Wort bezeichnet, dass Frauen* in Ostdeutschland durchschnittlich 10 Prozent weniger verdienen als Männer. In Westdeeutschland verdienen Frauen* sogar 23 Prozent weniger als Männer.
  • Oder die ebenfalls gut dokumentierte Tatsache, dass lediglich 29 Prozent der Jugendlichen mit Migrationshintergrund einen betrieblichen Ausbildungsplatz erhalten, während es bei Jugendlichen ohne Migrationshintergrund 40 Prozent sind.

Institutionelle Diskriminierung ist ein ungemein komplexer Sachverhalt. Sie kommt durch das Zusammenspiel einer Vielzahl administrativer Handlungen, gesetzlicher Bestimmungen, tarifvertraglichen Entscheidungen und informellen Routinen zustande, welche ihrerseits von politischen Vorgaben und gesamtgesellschaftlichen Diskursen geprägt sind.


Antidiskriminierung in der Arbeitswelt?

Wie in anderen Lebensbereichen kommt es auch in der Arbeitswelt zu ganz verschiedenen Formen von Diskriminierung. Beispiele sind...

  • wenn eine junge Frau wegen ihres Kopftuchs bei ihrer Bewerbung als medizinische Fachangestellte abgelehnt wird.
  • wenn einer gehörlosen Bankangestellten ohne Angabe von Gründen jahrelang der Aufstieg in eine besser bezahlte Leitungsposition verweigert wird.
  • wenn ein aus dem Ausland kommende Wissenschaftler ständig von der Kollegin in seiner deutschen Aussprache verbessert wird.
  • wenn ein Küchenhelfer mit leichter Behinderung vom Oberkellner ständig mit sexuellen Witzen belästigt und gegen seinen Willen im Intimbereich berührt wird.
  • wenn eine Hausangestellte aufgrund fehlender Aufenthalts- oder Arbeitspapiere um große Teile ihres Lohns geprellt wird, oder wenn nach einem Konflikt der Mitarbeiter mit dunkler Hautfarbe den Job verliert, weil seine selbstbewusste Art von der Geschäftsführung als aggressives Verhalten interpretiert wird.

ARBEIT UND LEBEN BREMEN

5. Etage im DGB-Haus Bremen

Bahnhofsplatz 22-28
28195 Bremen

KONTAKT

Tel.: (0421) 960 89 14 für die Antidiskriminierungsberatung oder
Tel.: (0421) 960 89 19 für alle weiteren Anliegen.

Mail: info@ada-bremen.de

TELEFONISCHE SPRECHZEITEN

Mo. bis Do.: 10.00 bis 15.00 Uhr
Fr.: 10.00 bis 13.00 Uhr

 

 

Social Media

Folgen Sie uns auch gerne auf Facebook:
www.facebook.com/ADABremen