Dieses Projekt wird durch die Senatorin für Wirtschaft, Arbeit und Europa aus Mitteln des Landes
und des Europäischen Sozialfonds Plus gefördert.
Diskriminierung hat ganz verschiedene Gesichter – es ist daher hilfreich, folgende Unterscheidungen zu berücksichtigen:
- Diskriminierungen können in völlig unterschiedlichen Lebensbereichen auftreten – beispielsweise bei der Wohnungssuche, in der Diskothek, am Arbeitsplatz, im Zug oder bei der Behörde.
- Es sind unterschiedliche Gründe weshalb Menschen diskriminiert werden – insbesondere aufgrund ihres Geschlechts, ihrer Religion, ihrer Herkunft, ihrer Sprache, ihres Aussehens, ihrer
sexuellen Orientierung, ihrer Behinderung, ihres Alters oder ihres Aufenthaltsstatus.
- Manchmal werden Menschen auch wegen mehrerer Gründe gleichzeitig diskriminiert – beispielsweise werden Frauen mit Kopftuch nicht nur wegen ihrer Religion diskriminiert, häufig spielt auch ihr
migrantischer Hintergrund eine Rolle. In einem solchen Fall sprechen Beratungsstellen von Mehrfachdiskriminierung.
- Diskriminierung findet nur in Ausnahmefällen explizit statt, beispielsweise wenn ein Arbeitgeber offen mitteilt, dass er Gehörlose oder Frauen mit Kopftuch grundsätzlich nicht beschäftigen
würde. Meistens ist es jedoch so, dass Diskriminierung versteckt bzw. subtil abläuft, was die Situation für die Betroffenen noch komplizierter macht.
Wenn es um die konkrete Diskriminierung geht, unterscheiden Beratungs-stellen und Expert*innen normalerweise vier unterschiedliche Formen von Diskriminierung. Diese Unterscheidungen spielen für
die konkrete Beratung jedoch keine wichtige Rolle:
Hierzu gehören Beleidigungen, Belästigungen oder Schikanen - unabhängig davon, ob sie absichtsvoll erfolgen oder Resultat unbewusster Vorurteile sind: Ein Mitarbeiter spricht zum Beispiel über
einen Kollegen im Rollstuhl ausschließlich als "der Rolli" und macht in dessen Gegenwart gezielt Witze und abfällige Bemerkungen über Menschen mit Behinderungen.
Eine unmittelbare Diskriminierung liegt vor, wenn jemand in einer vergleichbaren Situation schlechter behandelt wird als andere Personen:
Beispiel: Ein schwules Paar wird bei der Wohnungssuche abgelehnt. Laut Wohnungsvermieter könne dies den älteren Mietparteien nicht zugemutet werden.
Von einer mittelbaren Diskriminierung wird gesprochen, wenn scheinbar neutrale Vorschriften für alle gelten, dabei aber bestimmte Personen Nachteile erleiden. Sie kann aus Unachtsamkeit
resultieren, aber auch Ausdruck des Versuchs sein, eine gewollte Benachteiligung zu verschleiern.
Beispiel: In einer Stellenanzeige für Putzkräfte steht, dass die Bewerber*innen über perfekte Kenntnisse der deutschen Sprache verfügen müssten. Dadurch werden Bewerber*innen mit einer anderen
Muttersprache indirekt ausgeschlossen.
Institutionelle Diskriminierung bezieht sich auf gesellschaftliche Phänomene, die zwar diskriminierend sind, für deren Zustandekommen jedoch nicht diskriminierendes Verhalten einzelner Personen
oder Unternehmen verantwortlich gemacht werden kann.
Beispiele:
- Der Umstand der geschlechtsspezifischen Lohndiskriminierung. Das Wort bezeichnet, dass Frauen* in Ostdeutschland durchschnittlich 10 Prozent weniger verdienen als Männer. In
Westdeeutschland verdienen Frauen* sogar 23 Prozent weniger als Männer.
- Oder die ebenfalls gut dokumentierte Tatsache, dass lediglich 29 Prozent der Jugendlichen mit Migrationshintergrund einen betrieblichen Ausbildungsplatz erhalten, während es bei Jugendlichen
ohne Migrationshintergrund 40 Prozent sind.
Institutionelle Diskriminierung ist ein ungemein komplexer Sachverhalt. Sie kommt durch das Zusammenspiel einer Vielzahl administrativer Handlungen, gesetzlicher Bestimmungen, tarifvertraglichen
Entscheidungen und informellen Routinen zustande, welche ihrerseits von politischen Vorgaben und gesamtgesellschaftlichen Diskursen geprägt sind.
Wie in anderen Lebensbereichen kommt es auch in der Arbeitswelt zu ganz verschiedenen Formen von Diskriminierung. Beispiele sind...
- wenn eine junge Frau wegen ihres Kopftuchs bei ihrer Bewerbung als medizinische Fachangestellte abgelehnt wird.
- wenn einer gehörlosen Bankangestellten ohne Angabe von Gründen jahrelang der Aufstieg in eine besser bezahlte Leitungsposition verweigert wird.
- wenn ein aus dem Ausland kommende Wissenschaftler ständig von der Kollegin in seiner deutschen Aussprache verbessert wird.
- wenn ein Küchenhelfer mit leichter Behinderung vom Oberkellner ständig mit sexuellen Witzen belästigt und gegen seinen Willen im Intimbereich berührt wird.
- wenn eine Hausangestellte aufgrund fehlender Aufenthalts- oder Arbeitspapiere um große Teile ihres Lohns geprellt wird, oder wenn nach einem Konflikt der Mitarbeiter mit dunkler Hautfarbe den
Job verliert, weil seine selbstbewusste Art von der Geschäftsführung als aggressives Verhalten interpretiert wird.